Teilnahmebedingungen

Allgemeine Teilnahmebedingungen

Soweit im Folgenden nicht anders bestimmt, bezeichnet das Wort „Mitsegler‘inn(en)“ oder „Teilnehmer‘in(en)“ alle Personen, deren Namen im Teilnehmervertrag verzeichnet worden sind oder die ohne Nennung des Namens unter Bezug auf den Teilnehmervertrag reisen. Mit „Schiff“ ist auch jedes Schiff gemeint, das an Stelle des im Teilnehmervertrag bezeichneten eingesetzt wird oder das den/die Teilnehmer‘in übernommen hat. Der veranstaltende Verein LebenLernen auf Segelschiffen e.V. [im Nachfolgenden: LLaS e.V.] ist berechtigt, statt des vereinbarten Schiffes ein anderes, von der Art und Ausstattung vergleichbares Segelschiff einzusetzen, sofern dies den Teilnehmer‘innen zumutbar ist.

1. Abschluss des Teilnehmervertrages

Mit der Anmeldung erkennt der/die Mitsegler‘in die nachfolgenden Bedingungen verbindlich an und der Teilnehmervertrag gilt mit der Annahme der Anmeldung, die in Form einer schriftlichen Bestätigung erfolgt, als geschlossen. Der/die Mitsegler‘in haftet für alle Ansprüche des Vereins aus diesem Vertrag. Mit der Bestätigung Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Rechnung und einen Sicherungsschein für Ihren Törnbeitrag. Die Törnbeitragabsicherung besteht bei der Zurich Versicherungsgruppe Deutschland AG über die Kaera GmbH (61440 Oberursel).

Mindestalter: einzelne Mitsegler‘innen müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Gruppen– oder Familienanmeldungen sowie bei Einzelteilnahmen mit ausdrücklicher Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten ist auch eine Teilnahme ab 14 Jahren möglich.

Gesundheit des Mitseglers: Bitte beachten Sie, das Schiff hat in der Regel keine Ärzt‘in an Bord. Mitsegler‘innen, die zum Törn Zeitpunkt über 65 Jahre alt sind, müssen vor einer Buchung einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen und dem Büro zusenden. Bei schwerwiegenden Erkrankungen oder Einschränkungen kann eine Reise durch den Verein versagt werden, ggf. ist eine vorherige Rücksprache mit einem unserer Vereinsärzt‘innen notwendig. Das Höchstalter für Mitsegler‘innen beträgt 80 Jahre. Bei Törns mit besonderen Anforderungen kann das maximale Teilnahmealter herabgesetzt werden.

Mitsegler‘innen mit einem Körpergewicht von 140kg oder mehr können nicht an einem Törn teilnehmen. Über Hörfehler sowie über regelmäßige Medikamenteneinnahmen muss der/ die Kapitän‘in zu Beginn des Segeltörns informiert werden. Eine Auffrischung der Tetanus-Impfung vor Beginn der Reise wird empfohlen.

Alle Mitsegler‘innen müssen mind. 15 Minuten frei schwimmen können.

2. Übertragung Teilnehmervertrag auf Dritte

Wenn der bereits geschlossene Teilnehmervertrag auf eine dritte Person übertragen wird, wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,-€ fällig. Die Mitgliedschaft im Verein ist nicht übertragbar

3. Vereinsmitgliedschaft

Voraussetzung für die Teilnahme an einem mehrtägigen Segeltörn ist die Mitgliedschaft jedes/jeder Mitseglers/‘in im Verein LLaS e.V. Sofern noch keine Mitgliedschaft besteht, wird mit der Törnanmeldung die Jahresmitgliedschaft beantragt. Der Jahresbeitrag für Jugendliche und Erwachsene ist der Anmeldung zu entnehmen.

4. Rücktritt durch den Reiseteilnehmer

Der/die Mitsegler‘in kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn vom Teilnehmervertrag zurücktreten. Ein entsprechendes Schreiben ist an das Schiffsbüro in Eckernförde zu richten. Der Zeitpunkt des Rücktritts wird durch das Eingangsdatum der Rücktrittserklärung im Schiffsbüro bestimmt. Anstelle des Anspruchs des veranstaltenden Vereins auf den Teilnahmebeitrag tritt dann ein Anspruch auf Zahlung von Rücktrittsgebühren, die im nachfolgenden für Einzelteilnahmen und Gruppenreisen angegeben sind:

Rücktritt

• nach erfolgter Buchung: 15 % des Törnbeitrages

• zwischen 4 und 2 Monaten vor Beginn: 50 % des Törnbeitrages

• weniger als 2 Monate vor Beginn: 100 % des Törnbeitrages

• Nicht Erscheinen an Bord: 100 % des Törnbeitrages

Dem/Der Mitsegler‘in ist jeweils der Nachweis gestattet, dass kein Schaden oder nur ein Schaden in geringerem Umfange als diese Pauschalen entstanden ist.

5. Törnausfall / Törnänderung

Die Segeltörns werden in Abhängigkeit von Wind und Wetter durchgeführt. Sollte aus irgendeinem Grunde der Segeltörn (durch höhere Gewalt, Verspätung des Schiffes, Schäden am Schiff, etc.) annulliert werden, wird der Törnbeitrag ohne Vereinsbeitrag zurückgezahlt. Es können keine weiteren Ansprüche geltend gemacht werden. Der Verein und die Schiffsführung behalten sich vor, in besonderen Einzelfällen Änderungen der Abfahrts- und Ankunftshäfen sowie der Abfahrts- und Ankunftszeiten vorzunehmen, falls dieses aus einem wichtigen Grund notwendig wird. Ebenso können Törns zusammengelegt oder geteilt und eine Änderung der Route vorgenommen werden. Daraus entstehende Transfer- oder sonstige Kosten können nicht geltend gemacht werden. Eine Mindestteilnehmerzahl von 15 Personen muss spätestens vier Wochen vor Reisebeginn erreicht sein, ansonsten behält sich der veranstaltende Verein vor, die Törns unter Rückerstattung der Beiträge zu annullieren.

Wir bitten um Rückbestätigung eine Woche vor Reisebeginn.

6. Aufenthalt an Bord

Zu Beginn eines jeden Törns findet vor dem Segeln eine Einweisung der Mitsegler‘innen in Sicherheit und den Schiffsbetrieb statt. Mit der Einschiffung an Bord werden der/die Mitsegler‘innen sowie alle übrigen angemeldeten Personen Mitglieder der Crew und unterstellen sich damit dem Wachsystem und den allgemein anerkannten Regeln der Seemannschaft. Alle Mitsegler‘innen verpflichten sich, im Rahmen ihrer Möglichkeiten an den Arbeiten an Bord, See- und Hafenwache, Ruder, Ausguck, Backschaft, Reinschiff und den Segelmanövern teilzunehmen. Die Mitsegler‘innen sind verpflichtet, beim Beheben auftretender Störungen mitzuwirken und ggf. Schäden zu vermeiden bzw. so gering wie möglich zu halten. Die Sicherheitsvorschriften an Bord, Zoll- und Polizeivorschriften in den Anlaufhäfen sind einzuhalten. Bei groben und/oder beharrlichen Verstößen gegen Sicherheit und Ordnung, sowie bei Nichtbefolgung der Anordnungen der Schiffsleitung in Bezug auf die Sicherheit des Schiffes kann der/die Mitsegler‘in im nächsten Hafen von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen und auf eigene Kosten von Bord gesandt werden ohne Anspruch auf Rückzahlung des Törnbeitrags. Eine Teilnahmeunterbrechung ist nicht zulässig. Beendet der/die Mitsegler‘in vor Erreichen des Zielhafens die Reise, so besteht kein Anspruch auf eine Rückvergütung der Beiträge, auch nicht teilweise. Dasselbe gilt, wenn sich der/die Mitsegler‘in während einer Reise in einem Zwischenhafen nicht rechtzeitig wieder an Bord einfindet. Die Verantwortlichkeit der Schiffsführung für die Mitsegler‘innen endet mit dem Verlassen des Schiffes. Landgang und Ausflüge erfolgen in Eigenverantwortung der betreffenden Personen, auch falls die Schiffsleitung bei der Organisation behilflich war.

7. Leistungen

Mit den Törnbeiträgen wird die materielle Grundlage für den Segelsport im Rahmen traditioneller Seemannschaft geschaffen sowie entsprechende Unterkunft und Verpflegung für die Dauer des Törns an Bord abgegolten. Die Verpflegung beinhaltet Kaffee bzw Tee, nicht jedoch Softdrinks, Säfte, etc. Die Vergütung von Kosten für nicht eingenommene Mahlzeiten wird nicht gewährt. Die An- und Abreise zum Treffpunkt für den Segeltörn ist Sache des Mitseglers und liegt außerhalb der Leistungen und des Verantwortungsbereiches des veranstaltenden Vereins.

Der/Die Teilnehmer‘in erwirbt mit dem Törnbeitrag nicht das Recht, vor Törnbeginn an Bord kommen zu dürfen. Falls den Mitsegler‘innen das Verbleiben an Bord ausserhalb der Segelreise gestattet wird, haben sie für Aufenthalt, Unterbringung und Verpflegung die Kosten zu tragen. Der veranstaltende Verein ist nicht verpflichtet, für einen etwaigen Aufenthalt an Land aufzukommen.

8. Ausrüstung der Teilnehmer‘innen

Ein gültiger Reisepass (je nach Reiseroute kann ein Personalausweis ausreichend sein) ist erforderlich und bei Reiseantritt mitzubringen, ebenso ggf. Visa und Impfnachweise. Diese Dokumente werden für Ein-und Ausklarierung benötigt, die Formalitäten werden von der Schiffsführung geleitet.

Bitte mitbringen: zum Wetter passende Kleidung & Sonnenschutzmittel, Handtuch, ggf. Badezeug; nützlich ist eine Stirnlampe. Nicht vergessen: Krankenversicherungskarte [international] sowie – falls erforderlich – eine vom behandelnden Arzt erstellte Medikamentenliste. Das Gepäck sollte in leicht zu verstauenden Reisesäcken mitgebracht werden. Die Schiffsleitung ist berechtigt, nicht geeignete Gepäckstücke im Laderaum unterzubringen. Der/ Die Teilnehmer‘in haftet für sämtliche Schäden, die durch Gepäck entstehen. Der Verein LLaS e.V. haftet weder für Verlust noch Beschädigung von Gepäck, Geld, Schmuck oder anderen Wertsachen. Wir empfehlen, eine Reisegepäckversicherung abzuschliessen.

Bitte NICHT mitbringen: Alkohol, sperrige Packstücke, Schlafsack, Haustiere. Leicht- und selbstentzündliche Gegenstände, sowie zollpflichtige Gegenstände dürfen nicht im Reisegepäck mitgeführt werden. Es ist ausdrücklich verboten, Waffen und/oder Drogen an Bord zu bringen. Eine Nichtbeachtung des Verbotes kann zum Reiseausschluss des/der Teilnehmer‘in führen und Schadenersatzforderungen gegen ihn/sie begründen.

9. Geschäftsführung ohne Auftrag

Wird der/die Schiffsführer‘in, der veranstaltende Verein oder deren Vertretung ohne Auftrag des/der Mitseglers‘in, aber in seinem/ihrem Interesse tätig, etwa in einem Fall akuter Erkrankung oder Unfall des/der Mitsegler‘in in der Weise, dass das Schiff von seinem Weg abweicht und einen Nothafen anläuft, um eine schnelle ärztliche Behandlung des/der Mitsegler‘in an Land zu ermöglichen, so hat der/die Mitsegler‘in dem veranstaltenden Verein alle dafür notwendigen Aufwendungen zu ersetzen, unabhängig von seinem/ihrem wirklichen oder mutmaßlichen Willen.

10. Versicherungen

Bei Veranstaltungen, die segelsportlichen Charakter haben, lassen sich trotz größtmöglicher Sicherheitsvorkehrungen und Handeln nach Seemannsbrauch, nicht alle Risiken ausschließen. Der Verein ist seinen Mitgliedern gegenüber Haftpflichtversichert. Teilnahmen – auch an Werft- bzw. Schiffsarbeiten für den veranstaltenden Verein – setzen eine Mitgliedschaft voraus.

Es wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass im Falle eines Unfalls kein Versicherungsschutz im arbeitsrechtlichen Sinne durch die Berufsgenossenschaft besteht. Zwingend notwendig ist eine Auslandskrankenversicherung incl. Krankenrücktransport, eine normale Krankenversicherung schließt nicht automatisch den Rücktransport zum Heimatort ein. Der Abschluss einer privaten Freizeitunfall- sowie einer Reisehaftpflicht und einer Auslandskrankenversicherung wird dringend empfohlen.

11. Haftung

Die Haftung des veranstaltenden Vereines, seiner Organe, der Schiffsführung und der vom Verein berufenen Crewmitglieder richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen. Während der Durchführung von Klassen-/Jugendveranstaltungen auf dem Schiff obliegt die Aufsichtspflicht über die Jugendlichen weiterhin der Schule, bzw. den von der jeweiligen Organisation eingesetzten Begleitpersonen.

12. Demise – Charter

Der vercharternde Verein kann sich auf alle Rechte, Haftungsbefreiungen und Haftungsbeschränkungen berufen, die auch dem Eigentümer des Schiffes zustehen, mögen sie auf Gesetz oder auf Bestimmungen dieses Vertrages beruhen.

13. Wirksamkeit der Klauseln

Mündliche Neben- und Sonderabreden werden erst bei schriftlicher Bestätigung durch den veranstaltenden Verein verbindlich. Sollten Bestimmungen und Klauseln dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. In Ersatz einer nicht durchführbaren, ungültigen oder fehlenden Vertragsbestimmung soll bei Bedarf eine dem Sinn und Zweck der Gesamtreise und dem Konzept des Veranstalters entsprechende Regelung zwischen den Vertragsparteien gesucht werden.


Stand November 2024